AGB Operating

Allgemeinde Geschäftsbedingungen:

für Operating mit Kaffeevollautomat Jura X70 / X90 / Lavazza

1)      Vereinbarungsgegenstand

Kaffeepause.ch AG stellt dem Kunden Kaffeemaschinen zur Benutzung zur Verfügung.

Die Kaffeemaschine bleibt im Eigentum von Kaffeepause.ch AG.

2)      Preise pro Kaffee (ab Fr. 0.30 / Kaffee)

Der Preis pro Kaffee richtet sich nach dem Jahresverbrauch pro Kaffeemaschine. Preisänderungen sind insbesondere bei verändertem Kaffeekonsum pro Jahr, Teuerung etc. jederzeit möglich. Wird der Vorjahreskonsum unterschritten oder bleibt dieser gänzlich aus, ist Kaffeepause.ch AG berechtigt, pro Kaffee Minderkonsum bis zu Fr. 1.00 nachzubelasten, ausgehend vom vereinbarten oder vom Konsum der Vorjahre. Alle Preise sind excl. Mwst.

Preisbeispiel:
Jahreskonsum:                 2000 Kaffee
Kaffee-Abo Premium       Fr. 0.70
Kaffee-Abo Light                Fr. 0.50

Höherer Jahreskonsum oder mehrere Maschinen auf Anfrage.

Die Preise für die Kaffee mit den Lavazza Maschinen sind gem. separater Preisliste.

Bei den Lavazzamaschinen gilt folgender Mindestkonsum pro Jahr und Maschine:
Lavazza Evolutione: 1200 Kaffee pro Jahr
Lavazza Pininfarina: 2500 Kaffee pro Jahr

3)      Inbegriffene Leistungen

Im Preis enthalten sind die Maschine (leihweise), Kaffeebohnen in Premium Qualität (ausg. Max Havelaar + 3Rp.), Wasserfilter, Reinigungstabletten sowie die Reparaturen der Maschine (siehe Kapitel unten). Übermässiger Verbrauch von Kaffeebohnen, Filter und Reinigungstabs sowie Filter, die für Teewasser verbraucht werden, werden verrechnet.

4)      Vertragsdauer

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in allen Fällen 6 Monate. Die Kaffeemaschine und Zubehör ist bei Vertragsende an Kaffeepause.ch AG zu übergeben.

Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt oder aufgelöst, wird eine Aufwandentschädigung bzw. Ersatzgebühr verrechnet. Diese beträgt maximal die während der Mindestdauer bzw. bis ende Kündigungsfrist noch nicht bezogene Anzahl Kaffee, mindestens Fr. 400.-, excl. Mwst.

5)      Versicherungen

Der Kunde haftet gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser und Elementarschäden etc.

6)      Reinigung, Störungsbehebung und Unterhalt

Der Kunde verpflichtet sich, während der ganzen Vertragsdauer die Wartungsprogramme der Maschine regelmässig durchzuführen und bei Bedarf zu entkalken. Für die Entkalkung darf nur Original-Entkalker des Herstellers verwendet werden. Die Entkalkung kann gegen Verrechnung auch durch KP ausgeführt werden. KP übernimmt während der gesamten Vertragsdauer die kostenlose Störungsbehebung infolge Materialfehler, Konstruktionsfehler, normaler Abnutzung unterworfener Teile und Dichtungen. Nicht unter kostenlose Störungsbehebung fallen Elementarschäden, Diebstahl, Manipulationen, unsachgemässe Bedienung, Überbeanspruchung (Maschine ist auf 40 Kaffee pro Tag ausgelegt), mangelhafte Pflege, mutwillige oder fahrlässige Beschädigung (z.B. Wasser in Bohnenbehälter bzw. Mühle etc.) sowie Schäden infolge unzweckmässiger Benutzung.

 

Kann eine Störung nicht durch telefonischen Support behoben werden, erfolgt eine Intervention vor Ort oder Austausch per Post in der Regel werktags innerhalb 1-2 Tagen.

7)      Eigentumsvorbehalt, Verbot Weitervermietung, Standortwechsel

Die Kaffeemaschine bleibt Eigentum von KP. Sie darf weder weitervermietet noch ausgeliehen werden. Jeder Standortwechsel ist KP vorgängig zu melden. KP ist berechtigt, sich gegen Retentionsansprüche Dritter zu sichern.

8)      Abrechnung

Die Rechnungsbeträge verstehen sich rein netto, zahlbar innert 10 Tagen. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Die Rechnung wird jeweils der Lieferung beigelegt. Eventuelle Beanstandungen sind innert 5 Tagen an KP zu richten. KP ist berechtigt auf Mahnungen einen Zuschlag zu erheben. KP ist auch berechtigt, das Inkasso bei Verzug an Dritte abzutreten bzw. erledigen zu lassen. Sämtliche Kosten die durch nicht rechtzeitiges bezahlen der Rechnung entstehen gehen zu Lasten des Kunden. KP ist berechtigt, bei verspäteter Rechnungszahlung diesen Vertrag fristlos aufzulösen. Die Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung gem. Ziffer 2 sind in diesem Fall geschuldet.

9)      Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

10)    Schlussbestimmungen

Abweichende Bestimmungen müssen schriftlich erfolgen. KP ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in zweckmässiger Weise mitgeteilt.

11)    Gerichtstand

Gerichtstand ist Freienbach

Kaffeepause.ch AG
Kantonsstrasse 158
8807 Freienbach

Tel: 055 420 23 20
info(at)kaffeepause.ch

Öffnungszeiten: nach Vereinbarung


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Kundenstimme:

Super Service! Tolle Beratung! Und mit unserem neuen "DeLonghi cappuccino"-Vollautomaten sind wir rundum zufrieden. Einfache Bedienung und köstlicher Kaffee!
S.E.

[Ich möchte mich zu dem Service von kaffeepause.ch äussern]